Projektauswahl
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Maßnahmen, die einen Beitrag zu den Handlungsfeldzielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes leisten. Hierdurch soll der Übergang der Wildeshauser Geest in eine nachhaltige Zukunft ermöglicht werden.
Für die Einreichung einer Projektidee empfiehlt es sich mit einer Projektskizze Kontakt zum Regionalmanagement aufzunehmen. Die Projektbewertung und -auswahl wird durch das Regionalmanagement vorbereitet. Zunächst wird das Projekt anhand von formalen Kriterien geprüft:
Formale Kriterien |
Fördergegenstand ist klar beschrieben |
Das Projekt ist im LK Oldenburg verortet oder wirkt auf die Region |
Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan liegt vor |
Zeitplan liegt vor |
Bestätigung der Eigenmittel liegt vor |
Bestätigung der öffentliche Kofinanzierung liegt vor |
Gemäß den Vorgaben der EU ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von ¼ der EU-Förderung erforderlich. Diese Mittel müssen aus öffentlichen Quellen stammen (z.B. Land, Gemeinde, Landessportbund, Deutsche Stiftung Denkmalschutz).
Erfüllt das Projekt die formalen Kriterien wird im zweiten Schritt die Förderwürdigkeit mithilfe von inhaltlichen Bewertungskriterien geprüft. Insgesamt sind 10 Kriterien definiert, bei denen jeweils 0-2 Punkte erreicht werden können.
Inhaltliche Bewertungskriterien | Mögliche Punkte |
1. Qualität des Gesamtkonzeptes *
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0 |
2. Beitrag zu den Handlungsfeldzielen des REK *
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0 |
3. Kosten-Nutzen-Verhältnis (Effizienz) *
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0 |
4. Innovationsgehalt
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0 |
4. Innovationsgehalt
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0 |
5. Wirkungen des Projektes
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0 |
6. Impulswirkung für weitere Aktivitäten
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0 |
7. Synergieeffekte (mit anderen regionalen Aktivitäten)
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0 |
8. Einbindung von Bürger*innen aus der LEADER-Region in Projekt
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0 |
9. Umwelt und Nachhaltigkeit werden berücksichtigt
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0 |
10. Chancengleichheit ist gewährleistet, Gendergerechtigkeit und Nichtdiskriminierung beachtet
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0 |
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Erreichte Punktzahl Mindestpunktzahl: 8; maximale Punktzahl: 20 * im Rahmen der Bewertungskriterien 1-3 muss jeweils mind. 1. Punkt erreicht werden |
Summe: |
Das Projekt wird von den Projektträgern in einer Sitzung der Lokale Aktionsgruppe vorgestellt. Anschließend berät und entscheidet die Lokale Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte.
Mit dem positiven Votum der Lokalen Aktionsgruppe ist der Förderantrag innerhalb von sechs Monaten ab Beschluss bewilligungsreif beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Standort Oldenburg einzureichen. Das Regionalmanagement unterstützt die Projektträger bei der Antragstellung.