Kleinstprojekte
Im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Förderperiode 2023 - 2027 ist der bewährte regionale Finanzierungsfonds (Kommunalbudget) verankert. Künftig besteht die Möglichkeit aus dem Kommunalbudget Kleinstprojekte privater Antragsteller zu unterstützen, die aufgrund Ihrer zu geringen Kosten (< 2.500 €) nicht über das EU-Programm LEADER gefördert werden können.
Förderfähig sind Maßnahmen die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes dienen. Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 1.000 €/ Maßnahme. Anträge können mit dem Antragsformular Kleinstprojekte ganzjährig beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Lokalen Aktionsgruppe entscheidet über den Antrag unter Anwendung der im Regionalen Entwicklungskonzept festgelegten Auswahlkriterien.
Weitere Einzelheiten können der Richtlinie Kleinstprojekte entnommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Regionalmanagement.