Zuwendungsempfänger/ Zuwendungshöhe
Grundlage für die Festlegung der Zuwendungsempfänger bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER (LEADER-Richtlinie).
Mit den folgenden Zuwendungsempfängern werden die entwickelten Handlungsfelder mit Ihren Zielen in der LEADER-Region Wildeshauser Geest realisiert:
- Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten Rechts und vergleichbare Körperschaften
Die folgende Abbildung zeigt, die von der Lokalen Aktionsgruppe entwickelte und für die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes festgelegte Struktur der EU-Fördersätze auf:
Formale Kriterien | EU-Fördersatz nach Fördertatbestand | |
Konzept Studien | Projekte (investiv / nicht-investiv) | |
Privater Antragsteller*innen * (vorsteuerabzugsberechtigt) |
max. 80 %** | max. 40 % |
Privater Antragsteller*innen * (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) |
max. 80 %** | max. 80 %** |
Öffentlicher Antragsteller | max. 80 %** | max. 80 %** |
max. Zuschuss | 30.000 Euro | 200.000 Euro |
* Gemäß EU-Vorgabe bedarf es zusätzlich einer öffentlichen Kofinanzierung in Höhe von 1/4 der EU-Förderung. Daraus resultieren dann die in der Lenkungsgruppe vereinbarten Fördersätze in Höhe von max. 50 % oder max. 100 % für private Antragsteller*innen, abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung.
** Für Maßnahmen (Konzepte und Studien sowie für investive und nicht-investive Projekte) aller Antragsteller, die nicht unter die Regelung des Art. 73 Absatz 4 EU-VO 2021/2115 (= Definition von Basisdienstleistungen) fallen, bleibt es bei einer Förderquote von max. 60 %.
Die LEADER-Förderung lässt sich neben der erforderlichen öffentlichen Kofinanzierung mit verschiedenen Drittmitteln verknüpfen. Dazu zählen beispielsweise Stiftungen. Eine Verknüpfung mit anderen EU-Mitteln ist ausgeschlossen.
Die Auszahlung der LEADER-Mittel erfolgt im Rückerstattungsverfahren nach Abschluss des Projektes und Vorlage des Verwendungsnachweises, sodass der Projektträger zunächst vorfinanzieren muss.